Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall
Einzelne Behandlungen nutzen unter anderem Laserstrahlung oder Licht. Sie bergen Risiken für das Gewebe. Seit dem 1. Juni 2019 regeln deshalb ein Gesetz und eine Verordnung die Behandlungen mit Strahlung und Schall.
Einige Behandlungen verwenden Produkte, die nichtionisierende Strahlung wie Laserstrahlung oder Licht erzeugen. Dabei entstehen starke Belastungen der bestrahlten Gewebe. Wenn solche Behandlungen nicht sachgerecht durchgeführt werden, sind die Haut, die Augen und andere Gewebe grossen Risiken ausgesetzt. Um die Risiken zu minimieren, sind im Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) entsprechende Massnahmen festgesetzt, welche in den untenstehenden Kapiteln aufgeführt sind. Diese Massnahmen werden in der Verordnung V-NISSG konkretisiert. Das Gesetz und die Verordnung sind am 1. Juni 2019 in Kraft getreten.
1 Sachkundenachweise
1.1 Generelles
Ab 1. Juni 2024 dürfen die in der V-NISSG aufgeführten Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall nur noch von Personen durchgeführt werden, die einen entsprechenden Sachkundenachweis erworben haben.
Es gibt dabei sieben verschiedene Sachkundenachweise, die seit April 2022 erworben werden können (Tab. 1). Eine Trägerschaft, bestehend aus sechs betroffenen Verbänden[1], hat die Ausbildungspläne und die Prüfungsinhalte für die Ausbildung und die Prüfung für diese Sachkundenachweise erarbeitet.
Ein Sachkundenachweis gilt als Bestätigung, dass eine Absolventin oder ein Absolvent die erforderlichen Qualifikationen erworben hat und befähigen diese oder diesen dazu, die aufgeführten Behandlungen auszuführen.
[1] Association Suisse des Esthéticiennes avec Certificat Fédéral de Capacité ASE CFC, Association Suisse des Esthéticiennes Propriétaires d’Instituts de beauté ASEPIB, TCM Fachverband Schweiz TCM-FVS, Schweizerische Gesellschaft für medizinische Kosmetik SGMK, Schweizerischer Podologen-Verband SPV / OPS, Verband schweizerischer Berufstätowierer VST
Behandlungen | Bezeichnung Sachkundenachweis (SN) |
Akupunktur mittels Laser | SN Laser-Akupunktur |
Entfernung von Haaren mit Laser | SN Haarentfernung mit Laser |
Entfernung von Haaren mit hochenergetisch gepulstem nichtkohärentem Licht (IPL) | SN Haarentfernung mit hochenergetisch gepulstem nichtkohärenten Licht (IPL) |
Entfernung von Permanent-Make-up und Tätowierungen mittels LaserAusgenommen sind dabei Behandlungen an Augenlidern oder in Augennähe (bis 10mm), welche nur durch Ärztinnen oder Ärzte oder deren direkt unterwiesenes Praxispersonal ausgeführt werden dürfen | SN Permanent-Make-up und Tattoo |
Behandlung von Akne, Falten, Narben, postinflammatorischer Hyperpigmentierung, Striae sowie Couperose, Blutschwämmchen und Spinnennävi, die kleiner als oder gleich 3 mm sindAusgenommen sind dabei Behandlungen von Spinnennävi und Blutschwämmchen an Augenlidern oder in Augennähe (bis 10mm), welche nur durch Ärztinnen oder Ärzte oder deren direkt unterwiesenes Praxispersonal ausgeführt werden dürfen | SN Haut und Pigmentierung |
Behandlung von Cellulite und Fettpolster | SN Cellulite und Fettpolster |
Behandlung von Nagelpilz | SN Nagelpilz |
Tabelle 1: Auflistung der Sachkundenachweise und deren zugehörige Behandlungen
Mehr Informationen über das Gesetz und den Aufbau der Sachkundenachweise finden Sie hier.
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